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Allgemeines
Psyonfield führt Training und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Psyonfield nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die von Psyonfield abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Psyonfield nicht ein bestimmtes wirtschaftliches oder Physisches Ergebnis.
Psyonfield ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung heranzuziehen.
Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber. -
Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Die Rechnungslegung erfolgt nach Abwicklung des gebuchten Seminars / Trainings / Einzelsettings.
Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für Telefon und Skype-Training werden zwischen Trainer und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Training- bzw. Beratungs-Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Dalibor Ostojic oder Dragan Zujevic anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. -
Absage eines Termins
3.1 Einzelsitzung
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Trainings werden von den Trainingspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Einzelsitzungen ist bis spätestens 5 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
3.2 Seminare und Team Mental Training
Bei einem gebuchten Vortrag, Seminar oder Team Mental Training kann der Auftraggeber bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine gebuchte Veranstaltung bzw. die Teilnahme an einem Lehrgang kostenfrei stornieren.
Bei Stornierungen, die später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 35% verrechnet. Bei Stornierung am ersten Tag der Veranstaltung oder danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Die Stornobegühr entfällt, wenn der Kunde einen für Psyonfield möglichen Ersatztermin vereinbart.
3.2.1 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung bzw. kurzfristigen Änderungen durch Krankheit des/der TrainerIn oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung; unabhängig davon wird nach Absprache mit dem Kunden versucht, die Veranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Psyonfield sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom/von der TeilnehmerIn schriftlich bekannt gegebenes Konto.
3.2.2 Ausschluss von einer Veranstaltung
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann Psyonfield Personen von der Teilnahme ausschließen. Bei Bedarf oder auf Wunsch wird der Ausschluss begründet.
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Unterlagen
Von Psyonfield im Rahmen des gebuchten Auftrags zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt, verkauft oder unabhängig vom Auftrag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Psyonfield übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und auf der Internetseite. -
Haftungsausschluss
Psyonfield übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen inklusive der bereit gestellten Unterlagen.
Aus der Anwendung der in einer von Veranstaltung von Psyonfield erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Psyonfield geltend gemacht werden. -
Copyright
Das Urheberrecht an den Trainingskonzepten und Unterlagen gehört allein Psyonfield. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Psyonfield ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
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Haftung
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainingssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Trainings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Psyonfield.
Die Informationen und Ratschläge in Trainings-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Trainer sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Psyonfield handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
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Vertraulichkeit
Psyonfield verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Psyonfield, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
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Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Psyonfield möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
Psyonfield steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. -
Abgrenzung zur Psychotherapie
Das Training ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Training basiert auf einer Trainer-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Trainers klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Das Ergebnis eines Trainings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
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Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.